Was die 27 Staaten vereinbart haben

Vertrag statt Verfassung: Der Ausdruck „Verfassung“ kommt in dem Text nicht mehr vor, auf die Nennung von Fahne und Hymne als EU-Symbole wird verzichtet. Damit kam die deutsche Ratspräsidentschaft Großbritannien und den Niederlanden entgegen, die alles verhindern wollen, was an einen europäischen „Superstaat“ erinnern könnte.

Stimmrechte: Das Abstimmungsverfahren in der EU wird geändert. Mit Rücksicht auf Polen soll das Prinzip der „doppelten Mehrheit“ aber erst ab dem Jahr 2014 mit einer Übergangsfrist bis 2017 eingeführt werden. Danach erfordern EU-Beschlüsse eine Mehrheit von 55 Prozent der Staaten, die 65 Prozent der Bevölkerung auf sich vereinen.

EU-Außenminister: Die EU bekommt erstmals in ihrer Geschichte einen Außenminister, der aber mit Rücksicht auf Großbritannien so nicht heißen darf. Der Chefdiplomat nennt sich „Hoher Repräsentant der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“. In seinem Amt werden die Funktionen des bisherigen EU-Außenbeauftragten und des EU-Außenkommissars gebündelt. Er ist Vorsitzender des EU-Außenrates und Vize-Präsident der Kommission.

EU-Präsident: Die EU erhält einen Vorsitzenden, dessen Amtszeit zweieinhalb Jahre beträgt. Bisher übernimmt alle sechs Monate ein neuer Staat die EU-Präsidentschaft.

Grundrechtecharta: Die im Jahr 2000 beschlossene Grundrechtecharta der EU wird rechtsverbindlich. Sie taucht in dem Vertragsentwurf aber nicht mehr als Text auf, sondern nur in einem Verweis. Um Großbritannien entgegenzukommen, wurden Ausnahmeregelungen für die Briten festgelegt. Sie führen dazu, dass die Bestimmungen der Charta in keiner Weise die britische Rechtsprechung beeinflussen können.

Mehrheitsentscheidungen: Künftig sollen EU-Entscheidungen in der Regel mit qualifizierter Mehrheit fallen und nicht mehr einstimmig, um Gesetze zu beschleunigen. Mit Rücksicht auf Großbritannien wurde bei der polizeilichen und Justiz-Zusammenarbeit eine Ausnahmeklausel eingefügt. Sie stellt es jedem Mitgliedstaat frei, wie stark er sich einbinden lässt. In sensiblen Bereichen wie der Außenpolitik, Steuerpolitik oder Sozialpolitik gilt aber weiter das Prinzip der Einstimmigkeit.

Gelb-rote Karte: Dem Drängen der Niederländer auf mehr Kontrollrechte der nationalen Parlamente gegenüber der EU-Kommission wurde ein Stück weit nachgegeben. Die EU-Kommission muss demnach ihre Gesetzesvorschläge überprüfen und stichhaltig begründen, wenn dies mehr als die Hälfte der nationalen Parlamente verlangt, der Kommission also die gelbe Karte zeigt. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass ein Gesetzesprojekt der Kommission zu Fall gebracht wird.

Erweiterung: Auf Wunsch der Niederlande wurde ein Passus aufgenommen, wonach die beitrittswilligen Länder die EU-Kriterien erfüllen müssen. Dies betrifft unter anderem den Zustand der Demokratie und der Wirtschaft sowie die Lage der Menschenrechte.