Sozialpolitik
Die Reformpläne von SPD und Union im Vergleich
In den Konzepten von SPD und Union zur Reform der sozialen Sicherungssysteme steckt im Detail weitaus mehr Übereinstimmung, als der öffentliche Schlagabtausch vermuten lässt. Dies zeigt ein Vergleich des SPD-Leitantrages zur „Agenda 2010“ mit dem sozialpolitischen Beschluss der Präsidien von CDU und CSU.
ARBEITSLOSENGELD:
SPD und Union wollen gleichermaßen den Bezug des Arbeitslosengeld in der Regel auf 12 Monate begrenzen. Nach den SPD- Vorstellungen sollen über 55-Jährige 18 Monate Geld erhalten. Die Union will dies an die Zahl der Beitragsjahre koppeln. CDU und CSU wollen zudem das Arbeitslosengeld im ersten Monat der Erwerbslosigkeit um 25 Prozent kürzen. Dieser Druck soll zur schnelleren Wiederaufnahme einer Arbeit führen.
ARBEITSLOSEN- UND SOZIALHILFE:
Auch bei der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind sich SPD und Union im Ziel einig.
Die Union will, dass dies auf dem Niveau der Sozialhilfe geschieht.
Die SPD will eine „armutsfeste Regelung“, die arbeitslose Familien besserstellt, von arbeitslosen Singles dagegen mehr Einbußen verlangt.
Zugleich ist ein Anspruch auf Weiterbildung und Arbeitsförderung vorgesehen. Langzeitarbeitslosen, die zumutbare Arbeit ablehnen, will die SPD die Leistungen kürzen - bis hin zum Wegfall. Die Union will Arbeitsunwilligen die Leistungen pauschal um 30 Prozent streichen.
KÜNDIGUNGSSCHUTZ:
Bei der SPD heißt es: „Der Kündigungsschutz bleibt erhalten.“ Am so genannten Schwellenwert von 5 Beschäftigten pro Betrieb soll nicht gerüttelt werden. Junge Unternehmen können aber mehr Beschäftigte mit Fristverträgen einstellen.
Die Sozialklausel bei betriebsbedingten Kündigungen und die Abfindungsmodalitäten werden neu gestaltet. CDU und CSU wollen den Kündigungsschutz bei Neueinstellungen künftig nur noch dann gelten lassen, wenn der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zudem bei der Anstellung eine Abfindung vereinbaren, die den Kündigungsschutz ersetzen soll.
FLÄCHENTARIFVERTRAG/MITBESTIMMUNG:
Die SPD will die betriebliche Mitbestimmung, Tarifautonomie und Flächentarifverträge erhalten.
Betriebsinterne „Spielräume“ zur erfolgreichen Sicherung der Beschäftigung vor Ort gebe es heute schon, heißt es im Leitantrag.
Die Union setzt in ihrem Konzept dagegen stärker auf „betriebliche Bündnisse für Arbeit“, bei denen nach Vereinbarung von den Tarifverträgen abgewichen wird.
RENTE:
SPD wie Union wollen Anreize zur Frühverrentung abschaffen.
Arbeitnehmer sollen möglichst bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von 65 Jahren arbeiten.
GESUNDHEIT:
Die SPD will durch die künftige Steuer-Finanzierung so genannter versicherungsfremder Leistungen (u.a. Mutterschutz) die Krankenkassen-Beiträge senken. Die Versicherungskosten für das Krankengeld ab der 42. Woche sollen die Arbeitnehmer künftig allein bezahlen, was etwa 0,4 Prozent Mehrkosten ausmacht. Die Union wartet noch auf die Ergebnisse ihrer Kommission unter Leitung von Alt- Bundespräsident Roman Herzog.
[SZ]