Die Gesundheitsreform

Zahnersatz: Der Zahnersatz wird ab 2005 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen. Versicherte müssen dann entscheiden, ob sie dafür eine Zusatzversicherung bei der GKV oder bei einem privaten Anbieter abschließen.
Krankengeld: Von 2006 an wird von den Versicherten zur Finanzierung des Krankengeldes, das ab der siebten Krankheitswoche gezahlt wird, ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent erhoben. Das heißt: Die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung von Arbeitgebern und -nehmern wird teilweise aufgehoben.
Zuzahlungen: Grundsätzlich wird bei allen Leistungen - von ärztlicher Behandlung bis zur Medikamentenverschreibung - eine Zuzahlung von zehn Prozent fällig. Dabei sollen mindestens fünf und höchstens zehn Euro draufgezahlt werden.
Praxisgebühr: Patienten entrichten in der Regel für jeden Arzt- oder Zahnarztbesuch pro Behandlungsfall eine Praxisgebühr von zehn Euro. Diese entfällt bei Überweisungen. Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen täglich zehn Euro für maximal 28 Tage pro Jahr an.
Belastungsobergrenze: Bei Zuzahlungen liegt sie bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei einem Prozent. Diese Kosten wie Sterbegeld, Entbindungsgeld und Sterilisationen aus nicht medizinischen Gründen werden nicht mehr bezahlt. Zuschüsse für Sehhilfen bekommen nur noch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie schwer Sehbeeinträchtigte. Bei künstlichen Befruchtungen werden künftig nur noch drei statt vier Versuche in Höhe von 50 Prozent bezahlt.