Das Zuwanderungsgesetz

Arbeitsmigration: Die Einführung eines Punktesystems, demzufolge qualifizierte Einwanderer nach Deutschland kommen könnten, auch wenn sie noch keinen sicheren Arbeitsplatz haben, ist am Widerstand der Union gescheitert. CDU und CSU haben durchgesetzt, dass der Anwerbestopp für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten bleibt. Er wird nur für Hochqualifizierte gelockert, ebenso für Unternehmer, die mindestens eine Million Euro investieren oder zehn Arbeitsplätze schaffen. Studenten, die hier ihr Examen gemacht haben, dürfen bleiben, wenn sie einen Job haben.

Bürokratie: Das Aufenthaltsrecht wird einfacher. Künftig gibt es nur noch eine befristete Aufenthalts- und eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Arbeitsgenehmigungen werden gemeinsam mit der Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde erteilt.

Humanitäre Zuwanderung: Die wichtigste Verbesserung des neuen Ausländerrechts ist die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung als Grund für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus. Die Regelung ist zentral vor allem für Frauen. Sie werden anerkannt, "wenn eine Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit allein an das Geschlecht anknüpft".

Sicherheit: Besonders heftig umstritten war die Regelung der verschiedenen "Sicherheitsfragen". In Zukunft müssen Ausländer ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurden. Sie können ausgewiesen werden, wenn ein durch Tatsache genährter Verdacht besteht, dass sie den Terrorismus unterstützen. So genannte Hassprediger, die zu Gewalt und "heiligem Krieg" aufrufen, können ebenfalls des Landes verwiesen werden. Wenn eine Ausweisung etwa wegen der Genfer Flüchtlingskonvention nicht möglich ist, können scharfe Kontrollen verhängt werden.

Integration: Ausländer, die nach Deutschland kommen, haben in Zukunft einen Anspruch auf Sprachkurse. Die Teilnahme kann bei mangelnden Kenntnissen auch für bereits hier lebende Menschen angeordnet werden. Die Angehörigen deutscher Spätaussiedler müssen künftig vor der Einreise Grundkenntnisse in Deutsch nachweisen. Die Kurskosten trägt der Bund.

[Mit Frankfurter Rundschau]